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Gemäß § 7 der Satzung laden wir hiermit auf Beschluss des Vorstandes zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein

am Montag, 02.11.2015, 19.30 Uhr im Tennisheim TV 80 Sondernheim

Tagesordnung:

  1. Wiederholung der Wahl des Vorstandes *
    Grund: Die Durchführung der Neuwahlen vom April 2015 entsprach gemäß Vereinsregister nicht der Satzung und muss wiederholt werden.
  2. Anträge
  3. Verschiedenes

* Stimmberechtigt zur Wahl des Vorstandes sind alle Vereinsmitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahres an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.

Anträge von Vereinsmitgliedern müssen mindestens 1 Woche vor der Versammlung bei der 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

Die Einladung erfolgt – gemäß Satzung – nur durch Veröffentlichung im Germersheimer Stadtanzeiger.

Edith Schäfer
1. Vorsitzende

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