[box_color_esm color=“yellow“ align=“left“]
Gemäß § 7 der Satzung laden wir hiermit auf Beschluss des Vorstandes zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein
am Montag, 02.11.2015, 19.30 Uhr im Tennisheim TV 80 Sondernheim
Tagesordnung:
- Wiederholung der Wahl des Vorstandes *
Grund: Die Durchführung der Neuwahlen vom April 2015 entsprach gemäß Vereinsregister nicht der Satzung und muss wiederholt werden. - Anträge
- Verschiedenes
* Stimmberechtigt zur Wahl des Vorstandes sind alle Vereinsmitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahres an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr wählbar.
Anträge von Vereinsmitgliedern müssen mindestens 1 Woche vor der Versammlung bei der 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.
Die Einladung erfolgt – gemäß Satzung – nur durch Veröffentlichung im Germersheimer Stadtanzeiger.
Edith Schäfer
1. Vorsitzende
[/box_color_esm]